
Nach den Frankfurter Auschwitz-Prozessen, die am 20. Dezember 1963 begannen, führten Anforderungen der Rechtsprechung an den Tatnachweis und eine versteckte Verjährungsänderung dazu, dass die Verfolgung von NS-Verbrechen, die in den Konzentrationslagern begangen worden waren, in Deutschland weitgehend zum Erliegen kam. Erst 2009 begann eine späte Phase der Aufarbeitung.