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Schwerpunktbereich 2: Arbeit und Soziales


Die Veranstaltungen im Schwerpunktbereich Arbeit und Soziales im Sommersemester 2026

I. Hauptstudium  
Arbeitsrecht (Grundzüge) (060061)

 

Mi, 10 – 12 Uhr, HZO 10

Beginn: 15.4.2026

Joussen
II. Schwerpunktbereich  
Europäisches Arbeitsrecht

 

Mi, 10:15 – 11:45 Uhr, GD 1/450

Beginn: 15.4.2026

Hendricks
Betriebsverfassungsrecht Planspiel (VAK) (060112)

 

Do, 10 – 14 Uhr, GD 03/150

Termine: 16.4., 30.4., 21.5., 25.6., 2.7. und 9.7.

Thönißen/Uffmann
Vorlesung Einführung in das Sozialrecht Teil 1: Soziale Vorsorge (VAK) (060114)

 

Fr, 08:00 – 11 Uhr, BF EG/22

Beginn: 17.4.2026

Lange
Gesundheitsrecht (VAK) (060116)

 

Di, 14 – 18 Uhr, BF EG/04 (14-Täglich)

Beginn: 14.4.2026

Büscher
Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung (VAK) (060118)

 

Di, 14- 18 Uhr, BF EG/04

Beginn: 21.4.2026

Häsemeyer
III. Examen  
Examensseminar im Arbeitsrecht (060253) Fornasier
Examensseminar im Sozialrecht (060252) Huster
Examensseminar im Sozialrecht (060255) Joussen

Prof. Dr. Jacob Joussen ist Leiter des Schwerpunktbereichs 2 Arbeit und Soziales. An diesem Schwerpunktbereich sind des Weiteren folgende Lehrkräfte beteiligt:

  • Prof. Dr. Matteo Fornasier (zur Homepage des Lehrstuhls)
  • Prof. Dr. Stefan Huster (zur Homepage des Lehrstuhls)
  • RiLSG Dr. Hartmut Lange
  • RA Dr. Jan Tibor Lelley, LL.M. (Suffolk University Law School)
  • RA Prof. Dr. Andreas Penner
  • Prof. Dr. Karl Riesenhuber (zur Homepage des Lehrstuhls)
  • Prof. Dr. Katharina Uffmann (zur Homepage des Lehrstuhls)
  • Dr. Paul Tophof
  • Akad. Rat a. Z. Dr. Jan Hendricks

Der Schwerpunktbereich deckt rechtlich das einzelne Arbeitsverhältnis, die Betriebsverfassung, die überbetriebliche Organisation des Arbeitslebens durch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, den Arbeitskampf, die europäischen Bezüge im Arbeitsrecht sowie die Arbeitsgerichtsbarkeit ab. Im Sozialrecht liegt der Schwerpunkt bei den Problemen der Sozialversicherung und der Arbeitsförderung. Die traditionell guten Berufschancen der Absolventen in den Personal- und Rechtsabteilungen in der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes, als Fachanwälte, in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit sowie bei Verbänden und Wirtschaftsorganisationen haben sich in der jüngeren Vergangenheit nochmals verbessert.

Im Schwerpunktbereich werden sowohl Vorlesungen aus dem Bereich des Arbeits- als auch des Sozialrechts angeboten. Regelmäßig finden Vorlesungen zum Betriebsverfassungsrecht sowie Tarif- und Arbeitskampfrecht statt, ebenso zu Einzelfragen des Individualarbeitsrechts. Im Sozialrecht werden Vorlesungen zu allgemeinen Fragen und Grundstrukturen angeboten, ebenso spezielle Vorlesungen etwa zum Gesundheitsrecht. Bitte informieren Sie sich jeweils zu Semesterbeginn auf der Homepage des Schwerpunkts. Regelmäßig werden alle Vorlesungen mit einer Vorlesungsabschlussklausur angeboten. Sie können also innerhalb eines Jahres sicher zwischen zahlreichen Klausuren wählen.